Guten Tag, ein MA ist zum 01.12.25 eingetreten und hat eine AU vom 09.12.25 - 02.01.26 gemeldet.
Währen der 4 wöchigen Wartezeit bis 28.12.25 hat er keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Heißt das während der laufenden AU beginnt ab 29.12.25 ein neuer 6 wöchiger Lohnfortzahlungsanspruch und wir müssen ab dem 29.12.25 dann Gehalt zahlen?
Danke