Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    AU über das Ende der Wartefrist hinaus

    Guten Tag, ein MA ist zum 01.12.25 eingetreten und hat eine AU vom 09.12.25 - 02.01.26 gemeldet.

    Währen der 4 wöchigen Wartezeit bis 28.12.25 hat er keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Heißt das während der laufenden AU beginnt ab 29.12.25 ein neuer 6 wöchiger Lohnfortzahlungsanspruch und wir müssen ab dem 29.12.25 dann Gehalt zahlen?

    Danke

  • 02
    RE: AU über das Ende der Wartefrist hinaus

    Hallo SDW Personal,
     
    bei der Beantwortung Ihrer Frage zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung innerhalb und über das Ende der Wartezeit hinaus sind vordergründig arbeitsrechtliche Regelungen betroffen. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses sozialversicherungsrechtlichen Forums dazu keine konkrete Aussage, sondern nur eine allgemeine Stellungnahme abgeben können.
     
    Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Grundsätzlich gilt:
     
    Bei neu begründeten Arbeitsverhältnissen kommt die Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit) zum Tragen. Ein Arbeitnehmer, der in den ersten vier Wochen nach der Beschäftigungsaufnahme erkrankt, hat auch bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit erst ab der fünften Woche - also ab dem 29. Tag - Anspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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