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  • 01
    AU in den ersten vier Wochen und Austritt

    Hallo zusammen,


    ein Mitarbeitender ist am 01.09. eingetreten und nach zwei Tagen erkrankt. Das Arbeitsverhältnis wurde zum 05.09. beendet.

    Wir haben eine Abmeldung mit Grund 30 zum 05.09. erstellt. Die Krankenkasse erwartet nun eine Abmeldung zum 02.09., da anschließend ja schon kein Entgelt mehr gezahlt wurde (erste 4 Wochen der Beschäftigung).

    Ist das so korrekt? Ich finde keine entsprechende Dokumentation dazu im Netz, da geht es eigentlich immer nur um AU bei Eintritt.


    Vielen Dank vorab!

  • 02
    RE: AU in den ersten vier Wochen und Austritt

    Guten Tag,
     
    nach Ihrer Sachverhaltsschilderung ist aus unserer Sicht die von Ihnen erstellte Abmeldung zum arbeitsrechtlichen Ende des Beschäftigungsverhältnisses, also zum 05.09.2025, korrekt.
    Wir empfehlen Ihnen, Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse aufzunehmen, um den Sachverhalt zu klären.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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