Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn der Mitarbeiter bereits ausgesteuert wurde, benötigen wir als AG trotzdem eine AU?
Vielen Dank für die Rückmeldung.
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Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn der Mitarbeiter bereits ausgesteuert wurde, benötigen wir als AG trotzdem eine AU?
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Guten Tag,
Ihre Frage nach der Notwendigkeit zur Vorlage einer AU ist, insbesondere für Zeiten nach der Aussteuerung, in denen kein sv-rechtliches Beschäftigungsverhältnis mehr besteht, ist arbeitsrechtlich zu klären.
Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Auch wenn ein Arbeitnehmer bereits ausgesteuert ist, ist er verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Die gesetzlichen Pflichten nach § 5 EFZG bestehen unabhängig von der Dauer der Entgeltfortzahlung. Mitunter aber verzichten Arbeitgeber in der Praxis auf die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach dem die Mitarbeiter keine Entgeltfortzahlung oder kein Krankengeld mehr erhalten.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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