Expertenforum - AU am Feiertag

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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    AU am Feiertag

    Sachverhalt: AN ist am Feiertag arbeitsunfähig wie verhält sich die Lohnzahlung. Über 6 Wochen geht die AU bisher noch nicht. Vermute, dass der Arbeitgeber den regulären Stundensatz mit AU abrechnen muss oder?

  • 02
    RE: AU am Feiertag

    Hallo Anni90,
     
    Ihre Frage zur Berechnung der Entgeltzahlung an einem Feiertag bei gleichzeitiger Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters betrifft das Arbeitsrecht und kann in diesem Forum nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: AU am Feiertag

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Feiertag, an dem Arbeitsunfähigkeit besteht, wird zunächst bei der Berechnung der 6-Wochen-Frist für die Entgeltfortzahlung „mitgezählt".


    Treffen Feiertag und Arbeitsunfähigkeit zusammen, ist in § 4 Abs. 2 EFZG geregelt, dass der Anspruch nach den Regeln der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht. Die Höhe bemisst sich jedoch nach der Feiertagsvergütung.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

     

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