Expertenforum - Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung

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  • 01
    Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung

    Liebes Experten-Team,

    wir haben einen Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung beschäftigt, der nach eigenen Angaben über das Sozialamt krankenversichert ist. Es handelt sich um ein sozialversicherungspflichtige Vollbeschäftigung. Ist er verpflichtet, Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zu werden? Muss er ganz normal mit der Beitragsgruppe 1111 angemeldet werden?

    Vielen Dank für eine kurze Info und einen schönen Tag.

    Viele Grüße

    Nicole Ottensmeyer

     

  • 02
    RE: Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung

    Hallo Frau Ottensmeyer,


    wir gehen davon aus, dass hier die Voraussetzungen der arbeitsrechtlichen Zulässigkeit erfüllt sind.


    Sofern ein Beschäftigungsverhältnis mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze (2024: 538,00 Euro) aufgenommen wird, tritt ab diesem Zeitpunkt „kraft Gesetzes“ Sozialversicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung ein.


    Eine gesetzliche Krankenversicherung ist von der betreffenden Person zu wählen. Dorthin ist eine Anmeldung mit dem Personengruppenschlüssel „101“ und dem Beitragsgruppenschlüssel „1111“ zu übermitteln.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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