Liebes Expertenteam,
wir führen für unseren Mandanten mit Baulohn ein Arbeitszeitkonto mit Höchststundensatz von 150 Arbeitsstunden, um im Winter Saison-Kurzarbeitergeld zu vermeiden. Unterliegen diese Arbeitszeitkonten der Insolvenzabsicherungspflicht einschließlich Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung? Wenn ja, wann tritt dann bei unterlassener Versicherung der sozialversicherungsrechtliche Störfall ein?
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und verbleibe mit
besten Grüßen
Paula Weingartner