Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Arbeitszeitkonto Bauhauptgewerbe über 150 Stunden

    Liebes Expertenteam,

    ich habe eine Baulohnabrechnung übernommen, bei der bei mehreren gewerblichen Arbeitnehmern Arbeitszeitkontoguthaben mit über 200 und mehr Stunden und über 5000 € bis 10.000€ Wertguthaben aufgelaufen sind. Diese Arbeitszeitkonten sind nicht gesichert.

    Handelt es sich hier um einen sozialversicherungsrechtlichen Störfall? Und wenn ja, wie muss eine Rückversicherung gestaltet sein um den Störfall zu heilen?

    Ich freue mich auf Ihre immer kompetente Antwort.

    Beste Grüße

    Paula Weingartner

     

  • 02
    RE: Arbeitszeitkonto Bauhauptgewerbe über 150 Stunden

    Hallo Frau Weingartner

    da unsere Recherche zu Ihrer Fallschilderung im Rahmen unserer 24-Stunden-Antwort-Garantie nicht abgeschlossen werden kann, bitten wir Sie um ein wenig Geduld. Sobald wir ein Ergebnis haben, werden wir eine Stellungnahme abgeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Arbeitszeitkonto Bauhauptgewerbe über 150 Stunden

    Sehr geehrte Frau Weingartner,

    nach § 3 Punkt 1.43 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe ist für jeden Arbeitnehmer ein individuellen Ausgleichskonto (Arbeitszeit- und Entgeltkonto) einzurichten.
     
    Das Arbeitszeitguthaben und der dafür einbehaltene Lohn dürfen zu keinem Zeitpunkt 150 Stunden überschreiten. Wird ein Guthaben für 150 Stunden erreicht, so ist der Lohn für die
    darüber hinausgehenden Stunden neben dem Monatslohn auszuzahlen.
     
    Insoweit ist hier aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht ein Störfall eingetreten. Der auszuzahlende Betrag ist entsprechend abzurechnen.
     
    Eine Heilung des Störfalles ist aus unserer Sicht, vorbehaltlich etwaiger arbeitsrechtlicher Regelungen,  nicht möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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