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  • 01
    Arbeitszeiterfassung: Nachträgliche Korrektur der Pausen

    Guten Tag,

    die Mitarbeiter erfassen ihre Arbeitszeit mittels Software (Stempeluhr-App).

    Hierbei bleiben Fehler (nicht eingestempelt, Pausen nicht korrekt gestochen etc.) nicht aus.

    Solange dies vom Mitarbeiter angezeigt und somit irgendwie dokumentiert ist, sind m.E. Korrekturen dieser Daten unkritisch.


    Doch wie wären folgende Szenarien zu bewerten:

    Variante 1:

    Der Mitarbeiter stempelt seine vorgeschriebene Pause wie vorgesehen.

    Aus nicht näher bekannten Gründen beendet der MA seine Pause zwischen <1 und 5 Minuten früher. Darf der Arbeitgeber hier die Pause aufrunden, also nachträglich auf die 30 Minuten anpassen?


    Variante 2:

    Ein Mitarbeiter hat eine Brutto-Arbeitszeit von >9 Stunden; folglich 45 Minuten zustehende Pause gem. Arbeitszeitgesetz.

    Der Zeit-Log gibt jedoch nur eine gestempelte Pause von 30 Minuten her.

    Darf hier seitens des Arbeitgebers die restliche Pause (15 Minuten) nachträglich verbucht werden? Argument seitens AG: Zeit zum Pause machen war da - z.B. vorher bekannte deutlich längere Wartezeit (tatsächliche Standzeit) beim Kunden.

  • 02
    RE: Arbeitszeiterfassung: Nachträgliche Korrektur der Pausen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Fragen.


    Ein Aufrunden der Pausenzeiten ist zulässig, wenn der Arbeitgeber die Pausenzeit angewiesen hat (bspw. Pause zwischen 12.00 und 12.30 Uhr) und der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, die Pause auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen, also nicht mit einer Arbeitsaufforderung durch den Arbeitgeber oder einen sonstigen Dritten rechnen muss.


    Auch bei der weiteren Pause von 15 Minuten im Falle einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden muss der Arbeitgeber die Pause anweisen und der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, die Pause auch ungestört in Anspruch zu nehmen. Muss er sich beim Kunden bereithalten und jederzeit mit einer Arbeitsaufforderung durch den Kunden rechnen, handelt es sich nicht um eine Pause; die Zeit darf dann auch nicht als Pause verbucht werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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