Wie kann man einen Arbeitsvertrag gestalten bzw. welche Art von Beschäftigung liegt vor, wenn die vom AN zu erfüllende Arbeit nicht regelmäßig (also keine feste Wochenarbeitszeit) anfällt, sondern unregelmäßig aufkommt und dabei auch nicht sofort zu erledigen ist, sondern bis zu bestimmten Terminen mit unterschiedlich langen Zeiträumen abgearbeitet werden soll. Der AN kann dazu seine Arbeitszeit weitestgehend selbst einteilen (es läge also kein Abrufarbeitsverhältnis vor), er muss aber die Arbeiten bis zu den festgelegten Terminen erledigen und ist auch sonst in der Ausführung der Arbeit weisungsgebunden. Wie legt man bei unklarer Wochenarbeitszeit den Urlaubsanspruch fest und wie nimmt man die sv-rechtlichen Beurteilung vor, wenn Arbeitszeit und Verdienst schwanken bzw. nicht gut vorhersehbar sind und kaum vorausschauend beurteilt werden können (besonders in Hinblick auf die Geringfügigkeit)?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich dafür im Voraus.