Expertenforum - Arbeitsunfall in den ersten 28 Tagen der Beschäftigung

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  • 01
    Arbeitsunfall in den ersten 28 Tagen der Beschäftigung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    folgender Sachverhalt:

    Ein MA ist am 25.11.2024 im Betrieb eingetreten. Am 06.12.2024 hat er einen Arbeitsunfall.

    Da der MA noch keine 28 im Betrieb beschäftigt ist, brauchen wir die Lohnfortzahlung nicht leisten, die Krankenkasse übernimmt die Lohnfortzahlung. Wir ist das bei einem Arbeitsunfall. Müssen wir für die angegebene Zeit schon das Verletztengeld erfassen? Oder erst die SV-Unterbrechung und nach 6 Wochen erst das Verletztengeld?

    Danke für eine Rückmeldung.

  • 02
    RE: Arbeitsunfall in den ersten 28 Tagen der Beschäftigung

    Guten Tag,
     
    bei neu begründeten Arbeitsverhältnissen kommt die Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit) zum Tragen. Ein Arbeitnehmer, der in den ersten vier Wochen nach der Beschäftigungsaufnahme erkrankt, hat also erst ab der fünften Woche - also ab dem 29. Tag - Anspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung.
     
    Tritt während der Wartefrist eine Arbeitsunfähigkeit ein, besteht ein Anspruch auf Krankengeld oder im Fall des Arbeitsunfalls auf Verletztengeld.
    Wir empfehlen die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse Ihres Mitarbeitenden bzw. mit der zuständigen Berufsgenossenschaft, um den Anspruch zu klären.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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