Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt:
Ein MA ist am 25.11.2024 im Betrieb eingetreten. Am 06.12.2024 hat er einen Arbeitsunfall.
Da der MA noch keine 28 im Betrieb beschäftigt ist, brauchen wir die Lohnfortzahlung nicht leisten, die Krankenkasse übernimmt die Lohnfortzahlung. Wir ist das bei einem Arbeitsunfall. Müssen wir für die angegebene Zeit schon das Verletztengeld erfassen? Oder erst die SV-Unterbrechung und nach 6 Wochen erst das Verletztengeld?
Danke für eine Rückmeldung.