Expertenforum - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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  • 01
    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Hallo,


    eine Mitarbeiterin hat für den ersten Arbeitsunfähigkeitstag (Mittwoch) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den einen Tag vorgelegt. Für die zwei weiteren Tage (Donnerstag und Freitag) hat sie sich ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krank gemeldet.


    Laut § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG wäre die Mitarbeiterin überhaupt nicht verpflichtet gewesen für den ersten Arbeitsunfähigkeitstag (Mittwoch) ein Attest vorzulegen, da sie sich drei Kalendertage ohne Attest hätte krankmelden können.


    Ist dies möglich? Dass die Mitarbeiterin für den zweiten und dritten Arbeitsunfähigkeitstag kein Attest vorlegt oder greift dann § 5 Abs. 1 Satz 4 EFZG, dass die Mitarbeiterin ab Donnerstag verpflichtet gewesen wäre, eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, weil die Arbeitsunfähigkeit länger dauert, als in der ersten Bescheinigung angegeben?


    Vielen Dank für eine Rückmeldung

  • 02
    RE: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre wirklich sehr interessante Frage.


    Soweit ersichtlich, gibt es zu diesem Problem bislang noch keine gerichtliche Entscheidung.


    Meines Erachtens war die Arbeitnehmerin nicht verpflichtet, nach Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Mittwoch ihren Nachweispflichten für die Arbeitsunfähigkeit am Donnerstag und Freitag (Vorstellung beim Arzt) nachzukommen.


    Meines Erachtens ist entscheidend, dass der Gesetzgeber mit der „Zubilligung“ von drei Krankheitstagen, für die kein ärztliches Attest erforderlich ist, davon ausgeht, der Arbeitnehmer könne für diesen Zeitraum selbst und nach eigener Einschätzung über eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit entscheiden. Daraus abgeleitet folgt, dass der Arbeitnehmer auch bei einer nur eintägigen Krankschreibung selbst entscheiden kann, dass die Krankheit auch für den zweiten und dritten Tag noch zu einer Arbeitsunfähigkeit führt.


    Zudem wäre es meines Erachtens ein Wertungswiderspruch, die Nachweispflicht gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 S. 4 EFZG bereits in den ersten drei Tagen der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit anzunehmen, da der Arbeitnehmer nicht verpflichtet war, sich die Arbeitsunfähigkeit ärztlich attestieren zu lassen.


    Es ist aber ausdrücklich drauf hinzuweisen, dass insoweit auch ein anderes Auslegungsergebnis der gesetzlichen Regelung denkbar ist.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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