Hallo zusammen,
eine Mitarbeiterin hat aktuell ein Beschäftigungsverbot und wird während dieser Zeit krank bis in die Mutterschutzfrist. Ist es korrekt, dass wenn die Mitarbeiterin während des Beschäftigungsverbotes und der Mutterschutzfrist arbeitsunfähig erkrankt, in diesem Fall kein Anspruch auf Mutterschutzlohn besteht, sondern hier die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber eintritt. Dies würde dann bedeuten, eine Erkrankung der Mitarbeiterin geht vor Beschäftigungsverbot und Mutterschutzfrist.
Bekommen wir diese Daten elektronisch übermittelt oder müssen wir als Arbeitgeber hier nachhalten.
Vielen Dank vorab, mit besten Grüßen