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  • 01
    Arbeitssuchend zwischen Schule und Studium

    Hallo,

    ich benötige eine Auskünft für folgende Situation:

    19 jähriger hat im Juli 2025 sein Abitur gemacht und fängt ab September / Oktober 2025 ein Studium an einer deutschen Universität an. Der 19-jährige ist aktuell über seinen Vater privat Krankenversichert. Mutter ist gesetzlich versichert.

    Ist es möglich, wenn er sich für die 2 Monate arbeitslos meldet, dass er während dieser Zeit dadurch in die gesetzliche KV wechseln kann? Und ist es möglich, ihn dann ab Oktober über die Mutter familienzuversichern?

    Vielen Dank

     

  • 02
    RE: Arbeitssuchend zwischen Schule und Studium

    Hallo NH1101,
     
    Abiturienten, die sich nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung arbeitslos melden, haben nach unserem Kenntnisstand hieraus keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Da eine Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 2a Sozialgesetzbuch (SGB) V „Kraft Gesetzes“ den Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld voraussetzt, besteht in diesem Fall keine Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
     
    Für die Beurteilung, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Familienversicherung besteht, hat das Einkommen des privat krankenversicherten Vaters des Kindes eine besondere Bedeutung.
     
    Kinder sind gemäß § 10 Abs. 3 SGB V nicht familienversichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitgliedes nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und sein Gesamteinkommen regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitgliedes ist. Die Familienversicherung ist demzufolge ausgeschlossen, wenn alle drei vorstehend genannten Kriterien erfüllt sind.
     
    Da die Mutter des Kindes gesetzlich „pflichtversichert“ ist, gehen wir davon aus, dass das Gesamteinkommen des Vaters die monatliche Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.
     
    Demzufolge war eine Familienversicherung für das Kind nach unserer Einschätzung bereits vor Ablegen der Abiturprüfung nicht möglich. Sofern sich an den aufgeführten Voraussetzungen nichts geändert hat, ist ein Anspruch auf eine Familienversicherung über die gesetzlich krankenversicherte Mutter weiterhin nicht gegeben.  
     
    Zur verbindlichen Abklärung des weiteren Krankenversicherungsschutzes im Rahmen der Familienversicherung empfehlen wir der betroffenen Person, die zuständige Krankenkasse der Mutter ggf. nochmals zu kontaktieren.
     
    Durch die im Oktober 2025 beabsichtigte Studienaufnahme unterliegt die betroffene Person der „Krankenversicherungspflicht der Studierenden“ (KVdS), von der sich der zukünftige Student für die Dauer der Studienzeit befreien lassen kann.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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