Sehr geehrte Damen und Herren,
Eine Mitarbeiterin wird entlassen und möchte sich arbeitslos bei Agentur für Arbeit melden.
Da die Mitarbeiterin mit erreichen des 63. Lebensjahres einen Anspruch auf eine Betriebsrente hat,
stellt sich die Frage:
Ist die Betriebsrente anrechnungsfrei auf das Arbeitslosengeld.
Bei der Betriebsrente handelt sich um eine klassische Abwicklung, welche als Altersvorsorge gewährt wird.
Vielen Dank
Beste Grüße