Liebes Team,
Ausgangslage:
- bisher selbständiger Arzt mit eigener Praxis, 60 Jahre alt, wird jetzt angestellt
- möchte eine Rente von einem berufsständischen Versorgungswerk mit 60 als Arzt beantragen
- arbeitet nun in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
Er möchte Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen, um ggf. bei Kündigung Ansprüche zu haben. Da er nun aber eine Rente vom Versorgungswerk beziehen möchte, wird er wie ein normaler Rentner gewertet und auch mit 60 wären nur Beiträge von Arbeitgeberseite aus zu zahlen, oder? Oder ist er weiterhin arbeitslosenversicherungspflichtig trotz Versorgungswerk-Rente, da er das reguläre Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat?
Er hat nach 12 Monaten Einzahlung in die AV Ansprüche auf Arbeitslosengeld, korrekt?
Beste Grüße
Torsten Kalb