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  • 01
    Arbeitslosenversicherungsbeiträge /Anwartschaften bei Bezug einer Rente mit 60 vom Versorgungswerk?

    Liebes Team,


    Ausgangslage:

    - bisher selbständiger Arzt mit eigener Praxis, 60 Jahre alt, wird jetzt angestellt

    - möchte eine Rente von einem berufsständischen Versorgungswerk mit 60 als Arzt beantragen

    - arbeitet nun in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis


    Er möchte Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen, um ggf. bei Kündigung Ansprüche zu haben. Da er nun aber eine Rente vom Versorgungswerk beziehen möchte, wird er wie ein normaler Rentner gewertet und auch mit 60 wären nur Beiträge von Arbeitgeberseite aus zu zahlen, oder? Oder ist er weiterhin arbeitslosenversicherungspflichtig trotz Versorgungswerk-Rente, da er das reguläre Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat?


    Er hat nach 12 Monaten Einzahlung in die AV Ansprüche auf Arbeitslosengeld, korrekt?


    Beste Grüße

    Torsten Kalb

  • 02
    RE: Arbeitslosenversicherungsbeiträge /Anwartschaften bei Bezug einer Rente mit 60 vom Versorgungswerk?

    Sehr geehrter Herr Kalb,
     
    in der Arbeitslosenversicherung tritt mit Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze Versicherungsfreiheit ein. In Ihrem Fall ist die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, so dass Arbeitslosenversicherungspflicht besteht. Beiträge sind vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu entrichten.
     
    Ob, bzw. ab wann Ansprüche auf Arbeitslosengeld bestehen, können wir Ihnen im Rahmen dieses Forums nicht beantworten, wenden Sie sich dazu bitte direkt an die Bundesagentur für Arbeit.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam 
     

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