Expertenforum - Arbeitslosengeld nach "Aussteuerung" nach 78Wochen Krank

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  • 01
    Arbeitslosengeld nach "Aussteuerung" nach 78Wochen Krank

    Guten Morgen,

    ein Arbeitnehmer wurde sozialversicherungspflichtig, mit Meldegrund Aussteuerung, von uns als Arbeitgeber abgemeldet. Arbeitsrechtlich ist er noch beschäftigt.

    Muss der Arbeitgeber eine Bescheinigung über das Entgelt vor Erkrankung ausstellen, zwecks Berechnung des wahrscheinlich kommenden Arbeitslosenentgelts (bis Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente) oder wird das ALG vom Krankengeld berechnet?

    Besten Dank im Voraus.

  • 02
    RE: Arbeitslosengeld nach "Aussteuerung" nach 78Wochen Krank

    Guten Tag,
     
    bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Auskunft über die Berechnung des Arbeitslosengeldes geben können, da dies keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
     
    Wir empfehlen Ihnen Kontakt mit der für den Mitarbeiter zuständigen Agentur für Arbeit aufzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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