Guten Morgen,
ein Arbeitnehmer wurde sozialversicherungspflichtig, mit Meldegrund Aussteuerung, von uns als Arbeitgeber abgemeldet. Arbeitsrechtlich ist er noch beschäftigt.
Muss der Arbeitgeber eine Bescheinigung über das Entgelt vor Erkrankung ausstellen, zwecks Berechnung des wahrscheinlich kommenden Arbeitslosenentgelts (bis Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente) oder wird das ALG vom Krankengeld berechnet?
Besten Dank im Voraus.