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  • 01
    Arbeitslohn / steuerfrei? / nicht steuerbare Einnahme? / Vorsorgeuntersuchung "Halsschlagader"

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    kein Arbeitslohn sind die vom Arbeitgeber auf Grund gesetzlicher Verpflichtung nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG) i. V. m. § 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (BildscharbV) sowie der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) übernommenen angemessenen Kosten für eine spezielle Sehhilfe, wenn auf Grund einer Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person i. S. d. ArbMedVV die spezielle Sehhilfe notwendig ist, um eine ausreichende Sehfähigkeit in den Entfernungsbereichen des Bildschirmarbeitsplatzes zu gewährleisten.

    Der Arbeitgeber gibt allen Beschäftigten die Möglichkeit, an der Vorsorgeuntersuchung Carotisscreening (Halsschlagader). Empfohlen wird es insbesondere für die über 50-jährigen, die es überwiegend auch in Anspruch nehmen. Aber auch jüngere Kolleginnen und Kollegen nutzen das Angebot.


    Frage:

    1. kein Arbeitslohn, vergleichbar mit der Bildschirmbrille?

    2. steuerpflichtiger Arbeitslohn?

    3. steuerpflichtiger Arbeitslohn, der ihm Rahmen des Freibetrages für Gesundheitsleistungen bis zu 600 € pro Arbeitnehmer im Kalenderjahr steuerfrei belassen werden kann (§ 3 Nr. 34 EStG)?


    Vielen Dank für Ihre Einschätzung.


    MfG

    Personalabteilung (PA)

  • 02
    RE: Arbeitslohn / steuerfrei? / nicht steuerbare Einnahme? / Vorsorgeuntersuchung "Halsschlagader"

    Nachtrag: Ab 45 Jahren besteht die Möglichkeit zur Teilnahme

    Ab 45 Jahren haben Sie die Beschäftigten in der Firmen-Ambulanz die Möglichkeit, an der Halsschlagaderuntersuchung teilzunehmen.

    Die Untersuchung erfolgt mittels eines Ultraschallgeräts, um die Halsschlagader (Arteria

    Carotis) auf mögliche Ablagerungen zu überprüfen, die die Durchblutung beeinträchtigen

    könnten. .... Außerdem werden auch Blutdruck und Herzfrequenz gemessen, um ein

    umfassendes Bild der Herz-Kreislauf-Gesundheit zu erhalten.


    Im Übrigen wird die Untersuchung von einem qualifizierten Facharzt durchgeführt und dauert etwa 15 Minuten. Die Beschäftigten können ihr Bonusheft der Krankenkasse mitbringen.

  • 03
    RE: Arbeitslohn / steuerfrei? / nicht steuerbare Einnahme? / Vorsorgeuntersuchung "Halsschlagader"

    Sehr geehrter Fragesteller,


    zu Ihrer Frage möchten wir auf unsere Antwort zu Ihrem Nachtrag verweisen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 04
    RE: Arbeitslohn / steuerfrei? / nicht steuerbare Einnahme? / Vorsorgeuntersuchung "Halsschlagader"

    Sehr geehrter Fragesteller,


    grundsätzlich liegt in der beschriebenen Konstellation ein geldwerter Vorteil vor. Eine gesetzliche Verpflichtung des AG besteht (anders als bei der medizinisch benötigten Bildschirmbrille) ebenso wenig, wie ein überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des AG.


    Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 34 EStG setzt voraus, dass die dortigen Anforderungen (auch nach §§ 20, 20a SGB V) erfüllt werden. Häufig bestehen dazu Unsicherheiten bei konkreten Maßnahmen der Gesundheitsförderung. Dann ist empfehlenswert, eine Anrufungsauskunft beim Betriebstättenfinanzamt einzuholen (§ 42e ESTG).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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