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  • 01
    Arbeitskleidung und Beteiligung durch den AN an den Anschaffungskosten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wir sind ein SHK-Betrieb und unsere Frage ist, ob man einen neuen Mitarbeiter an den Anschaffungskosten für Arbeitskleidung - nicht für die PSA - beteiligen darf.

    Eventuell würden wir nach der Probezeit diese Gebühr dem Mitarbeiter rückerstatten.

    Ziel wäre, dass der Arbeitgeber - bei Austritt eines Arbeitnehmers während der Probezeit - nicht vollständig auf den Kosten für die Arbeitskleidung "sitzen bleibt".


    Wenn das möglich ist, würden Sie dann empfehlen, dies im AV festzuhalten?


    Ich bedanke mich im voraus für die Unterstützung.


    MfG

     

  • 02
    RE: Arbeitskleidung und Beteiligung durch den AN an den Anschaffungskosten

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Gemäß § 3 ArbSchG muss der Arbeitgeber die Kosten für die persönliche Schutzausrüstung tragen. Eine Ausnahme bei kurzzeitig bestehenden Arbeitsverhältnissen ist gesetzlich nicht vorgesehen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Arbeitskleidung und Beteiligung durch den AN an den Anschaffungskosten

    Hallo, vielen Dank für die Antwort,

    wie verhält es sich denn mit Arbeitskleidung wie Hose und Jacke?

    mit Firmenloge?

    ohne Firmenlogo?

    Darf ich hier den neuen Mitarbeiter an den Kosten beteiligen?

    Wenn ja, sollte dies eventuell im Arbeitsvertrag oder einer Zusatzvereinbarung festgehalten werden?

    Vielen Dank.

    MfG


     

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