Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir sind ein SHK-Betrieb und unsere Frage ist, ob man einen neuen Mitarbeiter an den Anschaffungskosten für Arbeitskleidung - nicht für die PSA - beteiligen darf.
Eventuell würden wir nach der Probezeit diese Gebühr dem Mitarbeiter rückerstatten.
Ziel wäre, dass der Arbeitgeber - bei Austritt eines Arbeitnehmers während der Probezeit - nicht vollständig auf den Kosten für die Arbeitskleidung "sitzen bleibt".
Wenn das möglich ist, würden Sie dann empfehlen, dies im AV festzuhalten?
Ich bedanke mich im voraus für die Unterstützung.
MfG