Sehr geehrtes Expertenteam,
ein Rentenbezieher (gesetzliche Altersvollrente von der DRV-Bund) wird vom Arbeitgeber oberhalb der BBG KV/PV beschäftigt. Er ist pflichtversichert, verdient also unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Frage 1: Ist es korrekt, dass aus der gesetzlichen Rente dennoch - im Rahmen der KVdR - die KV und PV Beiträge abgezogen werden (AN ist schon immer gesetzlich krankenversichert)?
Frage 2: Muss der Versicherte dann am Jahresende bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge stellen oder wäre es möglich, dass der Arbeitgeber die gesetzliche Rente analog zum Mehrfachbeschäftigten (was er sv-rechtlich nicht ist) berücksichtigt, so dass insgesamt nur Beiträge bis zur BBG gezahlt werden.
Gerne auch die dazugehörigen Rechtsgrundlagen.
Besten Dank im Voraus!
MfG
Personalabteilung (PA)