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  • 01
    Arbeitsentgelt und gesetzliche Rente über BBG KV/PV

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    ein Rentenbezieher (gesetzliche Altersvollrente von der DRV-Bund) wird vom Arbeitgeber oberhalb der BBG KV/PV beschäftigt. Er ist pflichtversichert, verdient also unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

    Frage 1: Ist es korrekt, dass aus der gesetzlichen Rente dennoch - im Rahmen der KVdR - die KV und PV Beiträge abgezogen werden (AN ist schon immer gesetzlich krankenversichert)?

    Frage 2: Muss der Versicherte dann am Jahresende bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge stellen oder wäre es möglich, dass der Arbeitgeber die gesetzliche Rente analog zum Mehrfachbeschäftigten (was er sv-rechtlich nicht ist) berücksichtigt, so dass insgesamt nur Beiträge bis zur BBG gezahlt werden.

    Gerne auch die dazugehörigen Rechtsgrundlagen.


    Besten Dank im Voraus!


    MfG

    Personalabteilung (PA)

  • 02
    RE: Arbeitsentgelt und gesetzliche Rente über BBG KV/PV

    Hallo Personalabteilung (PA),

    bei krankenversicherungspflichtig beschäftigen Altersvollrentnern erfolgt keine Aufteilung der Beiträge im Verhältnis der Rente und des Arbeitsentgelts aus der Beschäftigung untereinander, wie bei mehrfach beschäftigten Arbeitnehmern.

    Hierbei wird für die verschiedenen Einkunftsarten eine getrennte Beitragsberechnung jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze vorgenommen. Der Rentner zahlt zum einen Beiträge aus seinem Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze und zum anderen Beiträge aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 230 SGB V). Dies kann dazu führen, dass der Rentner ggf. Beiträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt hat .
     
    In einem solchen Fall besteht für den Rentner die Möglichkeit, sich die zu viel gezahlten Beiträge aus „der Rente“ der gesetzlichen Rentenversicherung von der Krankenkasse auf Antrag erstatten zu lassen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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