Hallo,
folgender Sachverhalt ist aufgetreten:
Eine Arbeitnehmerin ist verstorben. Die noch offenen Ansprüche (bis zum Todestag) aus der rückwirkenden Tariferhöhung, sowie die Urlaubsabgeltung sollen an den Erben ausgezahlt werden. Wie ist nun mit den entsprechenden SV-Beiträgen umzugehen?
Müssen die Beiträge zur Sozialversicherung bei der verstorbenen Person abgeführt und abgerechnet werden oder werden die Beiträge bei Auszahlung an den Erben über diesen verbeitragt?
Vielen Dank für Ihre Bemühunen!