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  • 01
    Arbeitsentgelt an Erben auszahlen

    Hallo,

    folgender Sachverhalt ist aufgetreten:


    Eine Arbeitnehmerin ist verstorben. Die noch offenen Ansprüche (bis zum Todestag) aus der rückwirkenden Tariferhöhung, sowie die Urlaubsabgeltung sollen an den Erben ausgezahlt werden. Wie ist nun mit den entsprechenden SV-Beiträgen umzugehen?


    Müssen die Beiträge zur Sozialversicherung bei der verstorbenen Person abgeführt und abgerechnet werden oder werden die Beiträge bei Auszahlung an den Erben über diesen verbeitragt?


    Vielen Dank für Ihre Bemühunen!

  • 02
    RE: Arbeitsentgelt an Erben auszahlen

    Hallo BeRe20,

    bei Entgeltzahlungen über den Sterbemonat hinaus ist zwischen dem Lohn, der auf die aktive Beschäftigung der Arbeitnehmerin entfällt (Nachzahlung von laufendem Entgelt oder Einmalzahlungen) und Zahlungen, die über den Todestag hinaus geleistet werden (z. B. Sterbegeld an die Hinterbliebenen) zu unterscheiden.
     
    Beitragspflichtig als Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung nach § 14 SGB IV für eine aktive Beschäftigung ist das für die Arbeitsleistung bis zum Todestag gezahlte Arbeitsentgelt, unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung.
     
    Dazu gehört neben dem laufenden Arbeitsentgelt (hier: rückwirkende Tariferhöhung) auch die von Ihnen angesprochene Urlaubsabgeltung. Diese unterliegt als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt prinzipiell der Beitragspflicht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Urlaubsabgeltung der verstorbenen Mitarbeiterin grundsätzlich dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum im laufenden Kalenderjahr zuzuordnen ist.
     
    Ein Verbeitragung über die Erben erfolgt in einem solchen Fall nicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Arbeitsentgelt an Erben auszahlen

    Vielen Dank für die Antwort. Mir hat sich jeodoch noch folgende weitere Frage gestellt:

    Muss die Lohnsteuer dann auch über die verstorbene Person verrechnet werden oder werden die Zahlungen an den Erben nach dessen individuellen Steuermerkmalen versteuert?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  • 04
    RE: Arbeitsentgelt an Erben auszahlen

    Hallo BeRe20,
     
    bezüglich Ihrer Frage zur steuerrechtlichen Behandlung und Vorgehensweise empfehlen wir Ihnen, das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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