Expertenforum - Arbeitnehmerin aus Neuseeland

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  • 01
    Arbeitnehmerin aus Neuseeland

    Schönen Guten Tag,


    die Tochter eines Einzel-Unternehmers kommt ab dem 01.11.2024 für paar Monate von Neuseeland nach Deutschland (Zeitraum noch unbekannt) und möchte hier arbeiten. Können wir diese einfach so anmelden? Ein Statusfeststellungsverfahren würde ich bei den Anmeldung auslösen.

  • 02
    RE: Arbeitnehmerin aus Neuseeland

    Guten Tag,
     
    bei einem Statusfeststellungsverfahren in der Sozialversicherung ist zwischen dem verpflichtenden (obligatorischen) und freiwilligen (optionalen) Statusfeststellungsverfahren zu unterscheiden.
    Ein obligatorisches Prüfverfahren ist bei Beschäftigung eines geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH und Beschäftigung von Ehegatten und Abkömmlingen (Kinder, Enkel) durchzuführen. Dieses Verfahren wird durch Kennzeichnung im Meldeverfahren automatisch eingeleitet. Zuständig ist die Clearingstelle der DRV Bund.
     
    Mit Aufnahme der Beschäftigung im Betrieb des Vaters ist somit eine verpflichtendes Statusfeststellungsverfahren einzuleiten. Dies wird mit der Anmeldung Kennzeichen „1“ gemeldet und löst das Statusfeststellungsverfahren automatisch aus.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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