Sehr geehrtes AOK-Expertenteam,
folgender Sachverhalt liegt vor:
Es geht um einen angestellten Mitarbeiter (angestellt als Servicekraft/Organisator), der auch gleichzeitig eine selbstständige Tätigkeit als Kosmetiker/Künstler ausführt. Er tritt nun beim Arbeitgeber für eine künstlerische Darbietung auf. Die Frage ist, ob diese Gage als SV-Entgelt abzurechnen ist, oder ob es sich hierbei weiterhin um eine selbstständige Tätigkeit handelt, da es sich um eine andere Art von Leistung handelt; also sozialversicherungsfrei.
Der Arbeitgeber hat sonst keine Angestellten, die als Künstler auftreten bzw. eine künstlerische Darbietung darstellen.
Ich bedanke mich für die Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Frau D. Pickenhahn
Gerd Gebert
STB