Guten Tag sehr geehrtes Expertenteam,
eine Mitarbeiterin hat mitgeteilt, dass sie eine nebenberufliche freiberufliche Tätigkeit aufnehmen wird.
Sie ist bei uns mit 20 Stunden beschäftigt und verdient ca. 1900 € brutto.
Der zeitliche Aufwand in der Nebenbeschäftigung und die Höhe der Einnahmen sind uns nicht bekannt (vermutlich ihr auch noch nicht)
Müssen wir hier ein Statusfeststellungsverfahren bei der Krankenkasse anstoßen, ob hier ggf. eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt, da sie als Arbeitnehmerin nur 20 Stunden beschäftigt ist und weniger als 75 % der Bemessungsgrundlage verdient? Was müssen wir genau veranlassen oder muss sich die Arbeitnehmerin darum kümmern?
Vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea