Liebes Expertenteam,
eine Arbeitnehmerin ist bei uns voll sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie reduziert bei uns ihre Arbeitszeit auf wöchentlich 11 Stunden aufgrund der Aufnahme eines Vollzeitstudiums. Studienbescheinigung liegt vor.
Wechselt sie damit bei uns in den Werkstudentenstatus? PGS von 101 in 106 / BG von 1111 nach 0100?
Zusätzlich wird sie noch eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen (5 Stunden wöchentlich) Wie ist diese Beschäftigung bei dem anderen Arbeitgeber zu beurteilen?
Vielen Dank vorab.