Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bräuchten bitte zu folgendem Sachverhalt Ihre Expertise.
Es soll ein Arbeitnehmer aus der Ukraine angestellt werden.
Der neue Arbeitnehmer arbeitet ausschließlich online vom Heimatort in der Ukraine.
Wie verhält es sich hier mit:
- Arbeitserlaubnis
- Sozialversicherungspflicht (incl. UV über BG)
- Lohnsteuerpflicht
Gibt es hierzu evtl auch Infomaterial um selbst zur Lösung zu gelangen?
Vielen Dank im Voraus