Expertenforum - Arbeitnehmer aus Ukraine - nur online vom Heimatort

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  • 01
    Arbeitnehmer aus Ukraine - nur online vom Heimatort

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir bräuchten bitte zu folgendem Sachverhalt Ihre Expertise.


    Es soll ein Arbeitnehmer aus der Ukraine angestellt werden.

    Der neue Arbeitnehmer arbeitet ausschließlich online vom Heimatort in der Ukraine.

    Wie verhält es sich hier mit:

    - Arbeitserlaubnis

    - Sozialversicherungspflicht (incl. UV über BG)

    - Lohnsteuerpflicht


    Gibt es hierzu evtl auch Infomaterial um selbst zur Lösung zu gelangen?


    Vielen Dank im Voraus

  • 02
    RE: Arbeitnehmer aus Ukraine - nur online vom Heimatort

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich gilt im Sozialversicherungsrecht das sog. Territorialitätsprinzip. Der Arbeitnehmer ist danach in dem Mitgliedstaat sozialversicherungspflichtig und -berechtigt, in welchem er seine gewöhnliche Tätigkeit ausübt.
     
    Entscheidend dafür, ob für Arbeitnehmer die ausländischen oder die deutschen Rechtsvorschriften gelten, ist grundsätzlich in erster Linie der Ort, an dem die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Staat der Arbeitnehmer wohnt. Auch der Firmensitz des Arbeitgebers ist in der Regel nicht von Bedeutung.
     
    In Ihrem Fall wird die Beschäftigung ausschließlich per Homeoffice in der Ukraine erbracht, so dass die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen der Ukraine anzuwenden sind. Eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung in Deutschland besteht nicht. Daher sind keine Meldungen an eine Krankenkasse in Deutschland vorzunehmen.
     
    Nähere Informationen finden Sie hier:
    Beschäftigung und ­Sozialversicherung. Fachinformationen für Arbeitgeber
     
    Ihre Frage bzgl. der Steuerpflicht betrifft steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
     
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    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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