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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Arbeitgeberzuschuss zur privaten Versicherung

    Guten Tag,

    der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung wird berechnet aus dem monatlichen Gesamtbeitrag oder aus dem monatlichen Beitragsanteil für Basis-Krankenversicherungsschutz?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Arbeitgeberzuschuss zur privaten Versicherung

    Hallo Lohn,
     
    nach § 257 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V erhalten Beschäftigte, die auf Grund von § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige Arbeitnehmer) krankenversicherungsfrei oder die von der Versicherungspflicht befreit und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.
     
    Der Zuschuss wird in Höhe des Betrages gezahlt, der sich bei Anwendung der Hälfte des Beitragssatzes nach § 241 und der nach § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V bei Versicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen als Beitrag ergibt, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte für seine private Krankenversicherung zu zahlen hat.
     
    Entsprechendes gilt für den Bereich der Pflegeversicherung.
     
    Da allerdings bei der Ermittlung der konkreten Höhe des vom Arbeitgeber zu zahlenden Beitragszuschusses arbeitsrechtliche Regelungen betroffen sind, bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums hierzu keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Weiterführende Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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