Guten Tag,
ich habe erstmal eine allgemeine Frage zur Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zur privaten KV/PV. Gibt es Ausschlussgründe, dass dieser Zuschuss vom Arbeitgeber nicht gezahlt werden muss?
Und dann zwei spezielle Fälle dazu:
Wir haben seit Juni 2023 einen Mitarbeiter (Jahrgang 1960, noch kein Bezug einer Rente)), der zuvor jahrelang selbständig gewesen ist und demzufolge privat versichert ist. So wurde es auch auf dem Personalfragebogen angegeben und eine Beitragsbescheinigung wurde auch einmalig beigefügt. Für die Jahre 2024 und 2025 liegt keine vor. Es wurde aber nie ein Zuschuss an den Mitarbeiter gezahlt. Es liegt ein Schreiben vor, dass er weiterhin im Nebenerwerb selbständig ist. Ist das evtl. ein Ausschlussgrund zur Zahlung des Zuschusses? Ich habe den Arbeitnehmer zur Bearbeitung jetzt übernommen und kann nicht nachvollziehen, weshalb er den Zuschuss bisher nicht erhalten hat. Die aktuellen Beitragsbescheinigungen hätten wir ja auch vom Mitarbeiter abfordern können bzw. hätte er sie vermutlich selbst eingereicht, wenn er für 2023 einen Zuschuss bekommen hätte. Ist es richtig, dass der Mitarbeiter den Arbeitgeberzuschuss zur privaten KV/PV nicht erhalten hat?
Weiterhin haben wir eine Mitarbeiterin (Jahrgang 1962), welche bis November 2025 als Beamtin beschäftigt war und seit 01.12.2025 Ruhegehalt nach dem LBeamtVG LSA bezieht. Somit ist sie privat versichert in der KV/PV. Außerdem ist sie ab 01.12.2025 weiter beschäftigt mit 15 Stunden. Ein aktuelle Beitragsbescheinigung liegt uns nicht vor. Nur durch die Übernahme der Rückmeldungen ELStAM sind ab Januar 2026 die Daten vorhanden. Hat auch sie Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur privaten KV/PV?
Vielen Dank vorab!