Liebes Team,
wir haben eine Kollegin die eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat.
Wir haben von ihr eine Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach §10 Abs 1 Nr. 3 EStG erhalten.
Dort ist einmal der zu zahlende Beitrag aufgelistet und es sind die Vorsorgeaufwendungen aufgelistet.
Unser Lohnbüro hat nur die Zuzahlung für die Vorsorgeaufwendungen berechnet, die steuerlich freigestellt werden.
Ist dies korrekt oder würde der Mitarbeiterin eine Zuzahlung für den kompletten zu zahlenden Beitrag zustehen?
Vielen lieben Dank.
Mit besten Grüßen
People&Culture