Expertenforum - Arbeitgeberzuschuss zur privaten KV

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Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

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  • 01
    Arbeitgeberzuschuss zur privaten KV

    Liebes Team,

    wir haben eine Kollegin die eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat.

    Wir haben von ihr eine Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach §10 Abs 1 Nr. 3 EStG erhalten.

    Dort ist einmal der zu zahlende Beitrag aufgelistet und es sind die Vorsorgeaufwendungen aufgelistet.

    Unser Lohnbüro hat nur die Zuzahlung für die Vorsorgeaufwendungen berechnet, die steuerlich freigestellt werden.

    Ist dies korrekt oder würde der Mitarbeiterin eine Zuzahlung für den kompletten zu zahlenden Beitrag zustehen?


    Vielen lieben Dank.

    Mit besten Grüßen

    People&Culture



     

  • 02
    RE: Arbeitgeberzuschuss zur privaten KV

     
    Hallo People & Culture,
     
    Ihre Frage zur Ermittlung und Berechnung des Arbeitgeberzuschusses (hier: Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen nach §10 Abs 1 Nr. 3 EStG) betrifft ausschließlich das Arbeitsrecht und kann in diesem Forum nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. auch von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Arbeitgeberzuschuss zur privaten KV

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung ist gesetzlich in § 257 Abs. 2 SGB V geregelt. Danach hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Beitragszuschusses in Höhe der Hälfte des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung, maximal aber die Hälfte des Beitrages, den der Arbeitnehmer für seine private Krankenversicherung zu zahlen hat.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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