Muss bei folgenden Konstellationen je ein Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung gezahlt werden?
- Es liegt eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit mit privater Krankenversicherung vor. Zusätzlich wird eine Teilzeitbeschäftigung als Midijob aufgenommen. Dieser Midijob ist lt. Schreiben der Krankenkasse (Beurteilung der Beschäftigung) nicht krankenversicherungspflichtig; die Meldung in BGR 0110 wurde korrekt vorgenommen. Die Person ist 45 Jahre alt.
- Es liegt eine selbständige Tätigkeit vor mit privater Krankenversicherung. Zusätzlich wird eine Teilzeitbeschäftigung als Midijob aufgenommen. Lt. Schreiben der Krankenkasse bleibt die Person weiterhin privatversichert, da die selbständige Tätigkeit zu min 20% überwiegt. Die Person ist 57 Jahre alt.