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  • 01
    Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung

    Muss bei folgenden Konstellationen je ein Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung gezahlt werden?


    - Es liegt eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit mit privater Krankenversicherung vor. Zusätzlich wird eine Teilzeitbeschäftigung als Midijob aufgenommen. Dieser Midijob ist lt. Schreiben der Krankenkasse (Beurteilung der Beschäftigung) nicht krankenversicherungspflichtig; die Meldung in BGR 0110 wurde korrekt vorgenommen. Die Person ist 45 Jahre alt.


    - Es liegt eine selbständige Tätigkeit vor mit privater Krankenversicherung. Zusätzlich wird eine Teilzeitbeschäftigung als Midijob aufgenommen. Lt. Schreiben der Krankenkasse bleibt die Person weiterhin privatversichert, da die selbständige Tätigkeit zu min 20% überwiegt. Die Person ist 57 Jahre alt.

  • 02
    RE: Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung

    Guten Tag,
     
    Arbeitnehmer, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei oder von der Krankenversicherungspflicht befreit sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen nach § 257 Abs. 2 und 2a SGB V einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für die private Krankenversicherung. Zuschussberechtigt sind ferner Arbeitnehmer, die ausschließlich wegen der Regelung des § 6 Abs. 3a SGB V (55-Jährige und Ältere) krankenversicherungsfrei sind.
     
    Arbeitnehmer, die aus anderen Gründen krankenversicherungsfrei sind, haben bei Versicherung in der privaten Krankenversicherung keinen Anspruch auf den Beitragszuschuss
     
    In beiden von Ihnen geschilderten Sachverhalten besteht die Krankenversicherungsfreiheit aufgrund der hauptberuflichen Selbständigen Tätigkeit. Beide Mitarbeitenden haben daher keinen Anspruch auf den AG-Zuschuss zur privaten Krankenversicherung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Expertenteam
     

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