Hallo,
ich bitte um Unterstützung bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses für einen Mitarbeiter der privat kranken- und pflegeversichert ist.
Er hat uns zwei Bescheinigungen seiner privaten Krankenversicherung vorgelegt:
Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses nach § 257 SGB V und § 61 SGB XI
Die ausgewiesenen monatlichen Beiträge betragen:
Private Krankenversicherung (PKV): 699,90 €
Private Pflegepflichtversicherung (PPV): 64,18 €
Bescheinigung über die Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG
Die dort genannten „begünstigten Beitragsanteile“ lauten:
PKV: 519,28 €
PPV: 64,18 €
Der Mitarbeiter liegt mit seinem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
Die Fragen:
Wie hoch ist der monatliche Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung in diesem Fall?
Ist für die Berechnung des Zuschusses auf die tatsächlichen Beiträge abzustellen (699,90 € KV / 64,18 € PPV) oder lediglich auf die steuerlich begünstigten Beitragsanteile (519,28 € KV / 64,18 € PPV)?
Darf der Arbeitgeber auch Beiträge bezuschussen, die über das Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung hinausgehen, also z. B. für Wahlleistungen oder höhere Erstattungsniveaus? Oder ist der Zuschuss ausschließlich auf einen „GKV-ähnlichen Basisschutz“ begrenzt?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.