Expertenforum - Arbeitgeberzuschuss zur PKV und PPV

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  • 01
    Arbeitgeberzuschuss zur PKV und PPV

    Hallo,


    ich bitte um Unterstützung bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses für einen Mitarbeiter der privat kranken- und pflegeversichert ist.


    Er hat uns zwei Bescheinigungen seiner privaten Krankenversicherung vorgelegt:


    Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses nach § 257 SGB V und § 61 SGB XI

    Die ausgewiesenen monatlichen Beiträge betragen:


    Private Krankenversicherung (PKV): 699,90 €

    Private Pflegepflichtversicherung (PPV): 64,18 €


    Bescheinigung über die Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG

    Die dort genannten „begünstigten Beitragsanteile“ lauten:


    PKV: 519,28 €

    PPV: 64,18 €


    Der Mitarbeiter liegt mit seinem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze.


    Die Fragen:

    Wie hoch ist der monatliche Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung in diesem Fall?


    Ist für die Berechnung des Zuschusses auf die tatsächlichen Beiträge abzustellen (699,90 € KV / 64,18 € PPV) oder lediglich auf die steuerlich begünstigten Beitragsanteile (519,28 € KV / 64,18 € PPV)?


    Darf der Arbeitgeber auch Beiträge bezuschussen, die über das Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung hinausgehen, also z. B. für Wahlleistungen oder höhere Erstattungsniveaus? Oder ist der Zuschuss ausschließlich auf einen „GKV-ähnlichen Basisschutz“ begrenzt?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

  • 02
    RE: Arbeitgeberzuschuss zur PKV und PPV

    Guten Tag,
     
    Beschäftigte, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitragszuschuss ihres Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber trägt dabei - ausgehend vom aktuell geltenden gesetzlichen Beitragssatz - grundsätzlich die nach dem Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung zu bemessende Beiträge zur Hälfte, maximal aber die Hälfte des tatsächlichen Beitrags als Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Dabei fällt maximal der Höchstzuschuss an, den Sie auch freiwillig gesetzlich krankenversicherten Mitarbeitenden zahlen würden. 2025 sind das maximal 471,32 Euro in der KV und 99,23 in der PV pro Monat.
     
    Der Arbeitnehmer erhält von seinem privaten Krankenversicherungsunternehmen eine Arbeitgeberbescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses, sowie eine Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EstG, welche für steuerliche Zwecke (korrekter Lohnsteuerabzug) maßgeblich ist.
     
    In Ihrem Sachverhalt ist für den Arbeitgeberzuschuss die entsprechende Bescheinigung von 699,90 Euro (KV) und 64,18 (PV) zu berücksichtigen. Hiervon zahlt der Arbeitgeber die Hälfte als Zuschuss, da der tatsächliche Beitrag niedriger als der entsprechende gesetzliche Beitrag für freiwillig Versicherte aus der Beitragsbemessungsgrenze ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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