Ein AG zahlt seinem MA mtl. verschiedene Sachbezüge zum mtl. Festlohn:
a) 50,-€, st/sv-frei,
b) 250,-€ (§37b, mtl. Einmalzahlung) pauschalsteuer/sv-pflichtig und
c) 50,-€ Internet, pauschalsteuer/sv-frei
Der MA wird demnächst (25.08.25) Krankengeld beziehen. Der Arbeitgeber möchte dem MA einen Zuschuss zahlen, damit er mtl. netto keinen Verlust hat. Ich habe einen solchen Fall noch nie gehabt und mich schon ein wenig in das Thema eingelesen. Es sind allerdings bei mir noch offene Fragen: Wie verhält es sich bei der Lohnabrechnung? Können die Sachbezüge so weitergezahlt werden? Oder nur einer der Sachbezüge. Oder fallen die Sachbezüge generell weg und der Zuschuss zum Krankengeld muss mit einer bestimmten Lohnart erfasst werden? Wie erhalte ich den Netto-Sozialleistungsbetrag, um die Freibetragsgrenze zu ermitteln? Wie verhält es sich bei dem Teilmonat August? Für eine kurze Rückmeldung bedanke ich mich.
Mit freundlichen Grüßen,
C. Münch