Expertenforum - Arbeitgeberzuschuss zu Kindergartenbeiträgen

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  • 01
    Arbeitgeberzuschuss zu Kindergartenbeiträgen

    Sehr geehrtes Experten-Team,


    er handelt sich bei meiner Frage um Kindergartenbeiträge, die unstrittig steuerfrei sind, da die Voraussetzung dafür gegeben sind. Der Zuschuss wird nicht monatlich ausgezahlt, sondern einmal im Jahr. Nun sollen die Beiträge nicht sv-frei sein, da sie nur einmal im Jahr ausgezahlt werden. Die Begründung ist der Abrechnungszeitraum nach §1 (1) Satz 2 SvEV, dieser wäre monatlich und die jährliche Auszahlung wäre demnach schädlich.


    Ich würde mich sehr über Ihre Antwort mit eventuellen gesetzlichen Fundstellen freuen.

  • 02
    RE: Arbeitgeberzuschuss zu Kindergartenbeiträgen

    Guten Tag,
     
    In dem von Ihnen angesprochenen § 1 Absatz 1 Satz 2 SvEV ist die Begründung beschrieben:
     
    „Dem Arbeitsentgelt sind die in Satz 1 Nummer 1 bis 4a, 9 bis 11, 13, 15 und 16 genannten Einnahmen, Zuwendungen und Leistungen nur dann nicht zuzurechnen, soweit diese vom Arbeitgeber oder von einem Dritten mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum lohnsteuerfrei belassen oder pauschal besteuert werden.“ Der steuerfreie Kindergarten-Zuschuss muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
     
    Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) sieht eine jährliche Einmalzahlung nicht vor, so dass diese der Beitragsplicht unterliegen würde. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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