Sehr geehrtes Experten-Team,
er handelt sich bei meiner Frage um Kindergartenbeiträge, die unstrittig steuerfrei sind, da die Voraussetzung dafür gegeben sind. Der Zuschuss wird nicht monatlich ausgezahlt, sondern einmal im Jahr. Nun sollen die Beiträge nicht sv-frei sein, da sie nur einmal im Jahr ausgezahlt werden. Die Begründung ist der Abrechnungszeitraum nach §1 (1) Satz 2 SvEV, dieser wäre monatlich und die jährliche Auszahlung wäre demnach schädlich.
Ich würde mich sehr über Ihre Antwort mit eventuellen gesetzlichen Fundstellen freuen.