Ein MA von uns ist privat versichert. Seine beiden Kinder sind über die Mutter in der Familienversicherung dabei.
Unser MA hat aber für die beiden Kinder eine zusätzliche private Absicherung bei privaten Krankenversicherung abgeschlossen. Uns liegt die Arbeitgeberbescheinigung nach § 257 SGB V vor. Müssen wir ihm für die Kinder einen Zuschuss zur privaten KV bezahlen?