Expertenforum - Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung

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  • 01
    Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung

    Ein MA von uns ist privat versichert. Seine beiden Kinder sind über die Mutter in der Familienversicherung dabei.

    Unser MA hat aber für die beiden Kinder eine zusätzliche private Absicherung bei privaten Krankenversicherung abgeschlossen. Uns liegt die Arbeitgeberbescheinigung nach § 257 SGB V vor. Müssen wir ihm für die Kinder einen Zuschuss zur privaten KV bezahlen?

  • 02
    RE: Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung

    Hallo Hi,


    der Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) wird grundsätzlich auch für Angehörige wie Ehepartner, Lebenspartner und Kinder gewährt, wenn diese bei einer Pflichtversicherung des Arbeitnehmers familienversichert wären.


    Einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss nach § 257 Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V setzt u. a. voraus, dass der Angehörige des anspruchsberechtigten Beschäftigten – wie der Beschäftigte selbst – ebenfalls in der PKV versichert ist.


    Die in Ihrem Sachverhalt von uns so verstandene Konstellation (Elternteil privat krankenversichert und Kinder gesetzlich im Rahmen der Familienversicherung) schließt einen Beitragszuschuss für die Kinder aus.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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