Sehr geehrte Damen und Herren,
erhalten privat versicherte auch bei "Kindern" über 25 Jahren den Zuschuss für PV und KV, wenn der Betrag auf der Bescheinigung gem. § 257 SGB V und § 61 SGB XI genannt wird? Muss der AG nachhalten, ob das Kind, wenn es älter als 18 Jahre ist, noch in der Ausbildung ist und damit der Versicherte den Zuschuss erhält?
Wie verhält sich das gleiche Szenarium bei der abzugsfähig (EStG)?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!