Hallo,
bei privat versicherten Arbeitnehmern, welche nicht den Höchstbetrag erreichen: Ist der Arbeitgeber dann verpflichtet auch den Zuschuss für z. B. Kinder/Ehegatte zu zahlen oder ist dies eine freiwillige Leistung? Unser Steuerbüro sagt, es ist eine freiwillige AG-Leistung und der AG ist nur zur Zahlung des hälftigen AN-Beitrages verpflichtet, auch wenn die Höchstgrenze nicht ausgeschöpft wird.
Danke!