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  • 01
    Arbeitgeberzuschuss PKV Angehörige

    Hallo,

    bei privat versicherten Arbeitnehmern, welche nicht den Höchstbetrag erreichen: Ist der Arbeitgeber dann verpflichtet auch den Zuschuss für z. B. Kinder/Ehegatte zu zahlen oder ist dies eine freiwillige Leistung? Unser Steuerbüro sagt, es ist eine freiwillige AG-Leistung und der AG ist nur zur Zahlung des hälftigen AN-Beitrages verpflichtet, auch wenn die Höchstgrenze nicht ausgeschöpft wird.


    Danke!

  • 02
    RE: Arbeitgeberzuschuss PKV Angehörige

    Guten Tag,
     
    nicht gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten den Zuschuss, wenn Sie wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder aufgrund der Regelung für 55-Jährige versicherungsfrei sind. Sie erhalten den Zuschuss für sich und ihre Angehörigen, die bei Versicherungspflicht des Beschäftigten familienversichert werden könnten. Zuschüsse dürfen nur dann gezahlt werden, wenn privat Krankenversicherte Vertragsleistungen beanspruchen können, die der Art nach den Leistungen des SGB V entsprechen.
     
    Der Beitragszuschuss des Arbeitgebers umfasst somit auch Leistungen für privat versicherte Angehörige.
     
    Der Beitragszuschuss beträgt die Hälfte des Betrages, der für den Arbeitnehmer aufzuwenden wäre, wenn er in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig wäre, höchstens jedoch die Hälfte des tatsächlichen Beitrages für die private Krankenversicherung.
    Bei der Bemessung des Beitragszuschusses sind auch die Aufwendungen für die privat krankenversicherten Angehörigen zu berücksichtigen, wenn diese im Falle der Versicherungspflicht des Arbeitnehmers in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert wären.
     
    Die Zahlung ist somit gesetzlich vorgeschrieben und keine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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