Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

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  • 01
    Arbeitgeberzuschuss Mutterschutz bei Entgeltumwandlung betriebliche Altersvorsorge

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine Arbeitnehmerin (Gehaltsabrechnung) hat eine betriebliche Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung. Seit September befindet sich die Arbeitnehmerin in Mutterschutz. Überall steht immer das der durchschnittliche Netto-Verdienst für die Berechnung zum Arbeitgeberzuschuss Mutterschutz verwendet wird. LODAS nimmt für die Berechnung nun den Auszahlbetrag anstatt dem Netto-Verdienst. Welches Entgelt muss nun herangezogen werden, das Nettoentgelt oder der Auszahlungsbetrag (also nach Abzug betriebliche Altersvorsorgebetrag)?

    Vielen Dank im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen

    Naumann

     

  • 02
    RE: Arbeitgeberzuschuss Mutterschutz bei Entgeltumwandlung betriebliche Altersvorsorge

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage nach dem Arbeitszuschuss bei Mutterschutz betrifft ausschließlich arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Arbeitgeberzuschuss Mutterschutz bei Entgeltumwandlung betriebliche Altersvorsorge

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Für die Berechnung wird das um die Entgeltumwandlung verminderte Nettoentgelt zugrunde gelegt. Diesen Grundsatz finden Sie auch im Gemeinsamen Rundschreiben vom 07.12.2017 in der Fassung vom 11.12.2024 dort unter Ziffer 9.2.4.7.7. niedergelegt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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