Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Arbeitnehmerin (Gehaltsabrechnung) hat eine betriebliche Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung. Seit September befindet sich die Arbeitnehmerin in Mutterschutz. Überall steht immer das der durchschnittliche Netto-Verdienst für die Berechnung zum Arbeitgeberzuschuss Mutterschutz verwendet wird. LODAS nimmt für die Berechnung nun den Auszahlbetrag anstatt dem Netto-Verdienst. Welches Entgelt muss nun herangezogen werden, das Nettoentgelt oder der Auszahlungsbetrag (also nach Abzug betriebliche Altersvorsorgebetrag)?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Naumann