Eine Arbeitnehmerin hat bei ihrer ursprünglichen Firma 1, bei der Sie in 2021 und 2023 Kinder /Mutterschaftszuschuss bekommen und auch Teilzeit in Elternzeit gearbeitet hat, zum 28.02.2025 aufgehört.
Zum 01.03.25 wechselte sie in Firma 2 und arbeitet dort Teilzeit in Elternzeit.
Im September 2025 beginnt Ihre Mutterschutzfrist für Kind 3 - die Elternzeit wurde am Tag vor Beginn der Mutterschutzfrist beendet.
Kann bei diesem Arbeitgeber (Firma 2) ebenfalls das Vollzeit-Gehalt aus Firma 1 als Berechnungsgrundlage für den Arbeitgeberzuschuss dienen oder darf hier nur das Teilzeitgehalt aus Firma 2 herangezogen werden?
Leider habe ich zu dieser Konstellation keine richtige Antwort finden können.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!