Wird bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld die Entgeltumwandlung sowie der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge berücksichtig?
Expertenforum
Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
-
01
Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
-
02
RE: Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
Hallo Göschik,
Ihre Frage, wie eine Entgeltumwandlung sowie der Arbeitgeberzuschuss im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bei der Berechnung des kalendertäglichen Nettoentgelts zur Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld zu berücksichtigen sind, betrifft ausschließlich das Arbeitsrecht. Wir bitten um Verständnis, dass wir hierzu keine weitere Stellungnahme abgeben können.
Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes gilt sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich folgendes:
Unter bestimmten Voraussetzungen gelten Arbeitsentgeltbestandteile, die durch Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung verwendet werden, bis zur Höhe von 4% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung nicht als Arbeitsentgelt.
Demzufolge wird bei der Mutterschaftsgeldberechnung nach § 24i SGB V als Ausgangswert das tatsächlich erzielte (um die Entgeltumwandlung verminderte) Nettoarbeitsentgelt aus den letzten drei Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist zugrunde gelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ExpertenteamThemenbereich:
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönliche Ansprechperson
Kontaktformular