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  • 01
    Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld

    Wird bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld die Entgeltumwandlung sowie der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge berücksichtig?

  • 02
    RE: Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld

    Hallo Göschik,

    Ihre Frage, wie eine Entgeltumwandlung sowie der Arbeitgeberzuschuss im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bei der Berechnung des kalendertäglichen Nettoentgelts zur Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld zu berücksichtigen sind, betrifft ausschließlich das Arbeitsrecht. Wir bitten um Verständnis, dass wir hierzu keine weitere Stellungnahme abgeben können.

    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes gilt sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich folgendes:
     
    Unter bestimmten Voraussetzungen gelten Arbeitsentgeltbestandteile, die durch Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung verwendet werden, bis zur Höhe von 4% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung nicht als Arbeitsentgelt.
     
    Demzufolge wird bei der Mutterschaftsgeldberechnung nach § 24i SGB V als Ausgangswert das tatsächlich erzielte (um die Entgeltumwandlung verminderte) Nettoarbeitsentgelt aus den letzten drei Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist zugrunde gelegt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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