Es geht um die Lohnabrechnung eines Altersrentners, Beitragsgruppenschlüssel 0320, Steuerklasse 3. Er verdient zwischen 2.500 € und 3.000 €. Sein Netto-Auszahlungsbetrag entspricht auf Grund seiner geringen Abzüge fast immer dem Bruttogehalt, da er als Rentner keine SV-Abzüge hat (Beitragsgruppenschlüssel 0320), da er privat KV-versichert ist und Lohnsteuerklasse 3 hat.
Nun bekomme ich von ELSTAM den Arbeitgeberzuschuss für die private KV/PV vorgeschlagen, den ich in die Gehaltsabrechnung verpflichtend integrieren soll. Würde ich das tun, ist der Netto-Auszahlungsbetrag HÖHER als der berechnete Bruttolohn. Das ist absurd und nicht im Sinne des Arbeitgebers. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Rentner mehr auszuzahlen als er verdient hat? Die letzten Sozialversicherungsprüfungen haben das Fehlen des Arbeitgeberzuschusses für den Rentner nicht beanstandet.
Ich habe verstanden, dass der Arbeitgeberzuschuss für die private KV verpflichtend ist, aber bei diesem Beispiel, dem Rentner ohne viel Abzüge, macht das doch keinen Sinn?! Gibt es hier eine Ausnahme?