Sehr geehrte Damen und Herren, ich bräuchte Ihre Hilfe bei diesem Fall:
Ich habe einen Arbeitnehmer, welcher bis 12/2025 im Minijob angestellt war. Zum 01.01.2026 bezieht dieser AN eine vorzeitige Altersrente und arbeitet auf 2.000,00 € brutto. Da er die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, habe ich ihn informiert, dass die Vergünstigungen der Aktivrente bei ihm nicht anzuwenden sind und er steuer- und sv-pflichtig abgerechnet werden muss. Der Arbeitnehmer war bis 12/2025 hauptberuflich selbstständig, ab dem 01.01.2026 betreibt er sein Gewerbe nur noch als Nebenbeschäftigung. Er ist freiwillig krankenversichert.
Muss der Arbeitgeber bei dieser Konstellation einen Zuschuss zur Krankenversicherung zahlen oder nicht?
Vielen Dank vorab!
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Herrmann