Guten Tag,
ein Mitarbeiter ist zum 01.09.2022 von seinem Vorarbeitgeber zu uns gewechselt und hat die Frage an uns gestellt, ob wir die Sozialversicherungslüfte seines Vorarbeitgebers abfragen und bei uns im System zur Verbeitragung von kommenden Einmalzahlungen im Zeitraum 01.09.2022 bis 31.03.2023 heranziehen.
Ist dieses Verfahren bekannt und muss auf Wunsch des Mitarbeiters herangezogen werden?
Vielen Dank.