Expertenforum - Arbeitgeberfinanzierte Lebensversicherung

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  • 01
    Arbeitgeberfinanzierte Lebensversicherung

    Hallo,


    wir möchten für einen Arbeitgeber eine Lebensversicherung abschließen. Diese soll zusätzlich zum vereinbarten Arbeitsentgelt gezahlt werden und zu 100 Prozent arbeitgeberfinanziert werden.


    Muss der Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge zahlen wenn er sich die Rente nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszahlen lässt?


    Vielen Dank im Voraus!

  • 02
    RE: Arbeitgeberfinanzierte Lebensversicherung

    Wir möchten die Lebensversicherung natürlich für einen Arbeitnehmer abschließen und nicht für einen Arbeitgeber.

  • 03
    RE: Arbeitgeberfinanzierte Lebensversicherung

    Guten Tag,
     
    die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und überweist die Beiträge direkt an die Versicherungsgesellschaft. Versicherte Person und Leistungsberechtigter ist der Arbeitnehmer.
     
    Wenn im Versicherungsfall nicht ausschließlich eine Kapitalauszahlung, sondern zumindest als Wahlrecht eine Rentenzahlung vorgesehen ist, kommt für Beiträge zu kapitalgedeckten Direktversicherungen die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG und Beitragsfreiheit nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV in Betracht.
     
    Wenn im Versicherungsfall ausschließlich eine Kapitalauszahlung vorgesehen ist und der Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz erheben. Werden Beiträge zur Direktversicherung nach § 40b EStG pauschal versteuert, so sind sie nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SvEV kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung, wenn sie
     - zusätzlich zum laufenden Lohn gezahlt werden oder
    - im Fall einer Entgeltumwandlung aus einer Sonderzahlung (z. B. Weihnachtsgeld) finanziert werden.
     
    Direktversicherungen werden vom Gesetzgeber als Kapitalleistungen aus Versorgungsbezügen verstanden, die für Rentenbezieher grundsätzlich beitragspflichtig sind. Hier ist es unerheblich, wer die Beiträge getragen hat. Für die Auszahlung des Vermögens, das in die Direktversicherung eingezahlt wurde, wird hierbei die Vollendung eines bestimmten Lebensjahres regelmäßig als Versicherungsfall angenommen (Eintreffen von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder Eintritt ins Rentenalter). Sparer können sich die Direktversicherung später als fortwährende monatliche Rente auszahlen lassen oder, wenn es vertraglich vereinbart ist, als einmalige Kapitalleistung. Es gilt die grundsätzliche Beitragspflicht in beiden Fällen, sofern der monatliche Freibetrag von aktuell 187,25 Euro überschritten wird. Im Fall der Kapitalabfindung wird ein 1/120 Teil als monatlicher Betrag für 10 Jahre zu Grunde gelegt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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