Sehr geehrte Damen und Herren,
für unseren sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer haben wir eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung mit einer monatlichen Ansparsumme in Höhe von 640,00 EUR abgeschlossen.
Nun sind wir darüber gestolpert, dass unserem Arbeitnehmer vom Gehalt Beiträge für die Direktversicherung abgezogen wurden.
Unser Steuerbüro meinte dass die Beiträge anfallen, da die Ansparsumme die Grenze von 322,00 EUR/mtl. überschreitet? Ist das so korrekt?
Und ist es auch richtig, dass der Arbeitnehmer auch Beiträge zu entrichten hat? Können Sie mir hierfür die Quellen Rechtsgrundlagen nennen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.