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  • 01
    Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit U1

    Hallo Expertenteam,


    der Arbeitgeber nimmt an der Umlageversicherung teil.

    Es werden zusätzlich zum fest vereinbartem Gehalt laufende monatliche Provisionen (U1-pflichtig) in unterschiedlicher Höhe gezahlt. Die laufenden Provisionen z.B. für Juni werden gemäß Vereinbarung immer im Folgemonat (Juli) abgerechnet und ausgezahlt.

    Sind diese Provisionen auch erstattungsfähige Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit? Der Arbeitnehmer ist vom 02.07. - 31.07. krank.


    Danke für Ihre Hilfe

  • 02
    RE: Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit U1

    Guten Tag,
     
    die Erstattungsregelungen nach dem AAG knüpfen an das vom Arbeitgeber nach dem EFZG fortgezahlte Arbeitsentgelt an, ohne dass das AAG weitere oder eigenständige Bestimmungen zur Ermittlung des Erstattungsbetrags enthält.
     
    Ob ein – auch der Höhe nach – rechtmäßiger Anspruch auf das fortgezahlte Arbeitsentgelt nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen besteht, ist in erster Linie eine arbeitsrechtlich zu klärende Frage.
     
    Grundsätzlich zählen dazu aber alle Zuwendungen, die als Gegenleistung für geleistete oder noch zu leistende Arbeit gewährt werden.
    Ob diese Aufwendungen im Sinne der Sozialversicherung beitragspflichtig sind, ist als erstattungsfähiges Arbeitsentgelt nicht ausschlaggebend. Es zählt nur, dass es sich um Aufwendungen handelt, zu denen der Arbeitgeber nach tarif- oder arbeitsrechtlichen Regelungen während der Entgeltfortzahlung verpflichtet ist und diese zu den Ansprüchen nach dem EFZG gelten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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