Hallo Expertenteam,
der Arbeitgeber nimmt an der Umlageversicherung teil.
Es werden zusätzlich zum fest vereinbartem Gehalt laufende monatliche Provisionen (U1-pflichtig) in unterschiedlicher Höhe gezahlt. Die laufenden Provisionen z.B. für Juni werden gemäß Vereinbarung immer im Folgemonat (Juli) abgerechnet und ausgezahlt.
Sind diese Provisionen auch erstattungsfähige Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit? Der Arbeitnehmer ist vom 02.07. - 31.07. krank.
Danke für Ihre Hilfe