Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Mitarbeiter der von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit und ins Versorgungswerk einzahlt.
Der Mitarbeiter bezieht ab dem 01.04.2025 eine Rente aus der berufsständischen Versorgung. Die Altersgrenze aus der berufsständischen Versorgung erreicht er am 01.07.2025, die gesetzliche Regelaltersgrenze ist am 01.09.2025.
Was passiert in diesem Fall mit dem AG Anteil zur RV?
Unserer Meinung nach muss ab dem 01.07.20205 die RV mit 3 und ab 01.09.2025 die RV mit 0 verschlüsselt werden. Ist dies korrekt?
Was passiert mit dem Arbeitgeberanteil ab dem 01.04.2025. Muss der an das Versorgungswerk oder an die gesetzliche Rentenversicherung überweisen werden?
Wir freuen uns über Ihre unterstützung.
Freundliche Grüße Katharina Becker