Guten Tag,
wir beschäftigen einen Vollrentner (Beitragsgruppe 3321, PGS 119).
Ihm werden vom Bruttogehalt die gesetzlichen Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Diesem Mitarbeiter bzw. Rentner, werden auch von seiner gesetzlichen Rente monatlich die gesetzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen (Pflichtmitgliedschaft).
Somit werden ihm doppelt Beiträge abgezogen. Einmal durch seine Tätigkeit als beschäftigter Rentner und einmal von seiner Rente.
Besteht die Möglichkeit, dass er von der Beitragszahlung, die er von seiner gesetzlichen Rente zu leisten hat, befreit werden kann?
MfG