Expertenforum - Arbeitender Rentner - Sv-Beiträge

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  • 01
    Arbeitender Rentner - Sv-Beiträge

    Guten Tag,


    wir beschäftigen einen Vollrentner (Beitragsgruppe 3321, PGS 119).

    Ihm werden vom Bruttogehalt die gesetzlichen Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

    Diesem Mitarbeiter bzw. Rentner, werden auch von seiner gesetzlichen Rente monatlich die gesetzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen (Pflichtmitgliedschaft).


    Somit werden ihm doppelt Beiträge abgezogen. Einmal durch seine Tätigkeit als beschäftigter Rentner und einmal von seiner Rente.

    Besteht die Möglichkeit, dass er von der Beitragszahlung, die er von seiner gesetzlichen Rente zu leisten hat, befreit werden kann?


    MfG

  • 02
    RE: Arbeitender Rentner - Sv-Beiträge

    Hallo Sandra,

    bei krankenversicherungspflichtigen  Altersvollrentnern wird für die verschiedenen Einkunftsarten eine getrennte Beitragsberechnung jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze vorgenommen. Der Rentner zahlt zum einen Beiträge aus seinem Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze und zum anderen Beiträge aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 230 Sozialgesetzbuch (SGB) V).

    Dies kann dazu führen, dass der Rentner ggf. Beiträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt hat. Nur in einem solchen Fall besteht für den Rentner die Möglichkeit, sich die zu viel gezahlten Beiträge aus „der Rente“ der gesetzlichen Rentenversicherung von der Krankenkasse auf Antrag erstatten zu lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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