Expertenforum - Arbeiten während Aussteuerung

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  • 01
    Arbeiten während Aussteuerung

    Liebes Expertenteam,

    eine unserer Mitarbeiterinnen wurde zum 17.04.2025 ausgesteuert und erhält ab 18.04.2025 Alogeld. Nun bekommen wir zur Entgeltabrechnung einen Arbeitsvertrag für diese Mitarbeiterin in welchem vereinbart ist, dass sie ab 01.05.2025 - 2,5 Std. täglich bei uns arbeitet. Eine Rückfrage bei der Mitarbeiterin hat ergeben, dass sie weiterhin AU ist und auch weiterhin als ausgesteuert von der Agentur für Arbeit Alogeld erhält. Dieses Konstrukt ist komplett neu für uns und ich bitte um Rückmeldung, welche Meldungen zur Sozialversicherung wir hier zum 01.05.2025 abgeben und wie wir die Mitarbeiterin sozialversicherungsrechtlich abrechnen müssen; von der Entgelthöhe her handelt es sich um einen Midijob/Übergangsbereich (mtl. Entgelt 1.726,-- EUR).

    Vielen Dank für Ihre Untersützung.

  • 02
    RE: Arbeiten während Aussteuerung

    Guten Tag,
     
    mit dem Tag der „Aussteuerung“ und der Bewilligung des Arbeitslosengeldes ist das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungsrechtlich beendet. Eine entsprechende Abmeldung mit Grund „30“ war zu erstellen (hier: zum 17.04.2025).
     
    Wir empfehlen Ihnen zunächst arbeitsrechtlich abzuklären, ob eine erneute Beschäftigungsaufnahme während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit rechtlich zulässig ist.
     
    Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht ist lediglich die Beschäftigung ab 01.05. gegen Entgelt zu beurteilen. Liegt das regelmäßige Entgelt über dem Grenzwert von 556 Euro liegt eine versicherungspflichtige Beschäftigung (ggf. im Übergangsbereich) vor. Eine entsprechende Anmeldung in der VA 101 mit Beitragsgruppe 1111 ist zu erstellen. Der gleichzeitige Bezug von Arbeitslosengeld hat keinen Einfluss auf die Beurteilung der Beschäftigung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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