Liebes Expertenteam,
eine unserer Mitarbeiterinnen wurde zum 17.04.2025 ausgesteuert und erhält ab 18.04.2025 Alogeld. Nun bekommen wir zur Entgeltabrechnung einen Arbeitsvertrag für diese Mitarbeiterin in welchem vereinbart ist, dass sie ab 01.05.2025 - 2,5 Std. täglich bei uns arbeitet. Eine Rückfrage bei der Mitarbeiterin hat ergeben, dass sie weiterhin AU ist und auch weiterhin als ausgesteuert von der Agentur für Arbeit Alogeld erhält. Dieses Konstrukt ist komplett neu für uns und ich bitte um Rückmeldung, welche Meldungen zur Sozialversicherung wir hier zum 01.05.2025 abgeben und wie wir die Mitarbeiterin sozialversicherungsrechtlich abrechnen müssen; von der Entgelthöhe her handelt es sich um einen Midijob/Übergangsbereich (mtl. Entgelt 1.726,-- EUR).
Vielen Dank für Ihre Untersützung.