Expertenforum - Arbeiten mit Rentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze

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  • 01
    Arbeiten mit Rentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze

    Arbeiten mit Rentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze

    Befristeter Arbeitsvertrag ist bis zum 31.12.2024 abgeschlossen, durch die wirtschaftliche Situation ist seitens des Arbeitgebers ein vorzeitiges Ende zum 31.08.2024 durch einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen. Es ist eine Abfindung in Höhe des entgangenen Entgeltes bis Dezember 2024 verhandelt. Ist diese Abfindung auch für Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei, die zusätzlich noch einen vollen Rentenbezug haben?

  • 02
    RE: Arbeiten mit Rentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze

    Guten Tag,
     
    wird einem Arbeitnehmer wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eine Abfindung gezahlt, unterliegt diese nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung, wenn die Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes oder
    zum Ausgleich künftiger Verdienstmöglichkeiten geleistet wird. In diesem Fall handelt es sich bei der Abfindung um kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV. Das heißt, dass aus der Abfindung sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
     
    Die Rentenzahlung hat keinen Einfluss auf die Beurteilung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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