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  • 01
    Arbeiten in Südafrika

    Hallo,


    eine Mitarbeiterin von mir will auf Dauer nach Südafrika auswandern.


    In meinen Augen kann sie ihre Tätigkeit auch über diese Entfernung ausüben von daher will ich sie gerne weiterbeschäftigen.


    Ich frage mich jetzt jedoch, ob sie dann weiterhin in Deutschland krankenversichert ist.


    Wäre super, wenn sie mir helfen könnten was ich zu tun und zu beachten habe.


    Vielen Dank.


    Peter Weber

  • 02
    RE: Arbeiten in Südafrika

    Hallo Herr Weber,
     
    bei einer berufsbedingten Entsendung ins Nicht-EU-Ausland können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Voraussetzungen einer Ausstrahlung nach § 4 Sozialgesetzbuch (SGB) IV vorliegen.
     
    Voraussetzung für das Vorliegen einer Ausstrahlung im Sinne der Sozialversicherung ist unter anderem, dass die Entsendung im Voraus vertraglich oder durch die Eigenart der Beschäftigung (z. B. für ein bestimmtes Bauprojekt) befristet sein muss.
     
    Da nach Ihrer Schilderung die Beschäftigung dauerhaft in Südafrika ausgeübt werden soll, handelt es sich nicht um eine Ausstrahlung im Sinne der Entsendung. Demzufolge unterliegt die betreffende Person nicht dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Es ist in einem solchen Fall ausschließlich das Recht des ausländischen Staates anzuwenden. Die sich hieraus eventuell ergebenden Beitrags- und Meldepflichten sind mit dem jeweils zuständigen Träger im Ausland zu klären.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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